Ja. Die Verordnung (EU) 2019/947 sieht die Durchführung eines Online-Lehrgangs vor Beginn der Online-Prüfung vor. Der Online-Lehrgang muss zwingend absolviert werden. Um die Durchführung nachzuweisen, sind nach jedem Trainingsmodul vorbereitende Fragen zu beantworten. Wenn Sie diese Trainingsfragen zu mindestens 75% richtig beantworten, werden Sie für die Online-Prüfung freigeschaltet.