Für die Erteilung Ihrer Betreiber-ID ist eine manuelle Prüfung Ihrer Identität erforderlich. Dieser Vorgang kann eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Aussetzung der Registrierungspflicht für Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen in der offenen und der speziellen Kategorie und der Verpflichtung für das Anbringen einer Registrierungsnummer auf diesen Luftfahrzeugen gemäß Artikel 14 Absätze 5, 6 und 8 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.

Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Aussetzung der Registrierungspflicht für Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen